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AGB´s

Karlhans Lehmann KG
Kranichstraße 2a
17235 Neustrelitz

Kontakt:

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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Karlhans Lehmann AG

Wir bestätigen Ihre Bestellung unter der ausschließlichen Geltung unserer auf der Rückseite abge- druckten Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

§ 1 Geltung

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedin- gungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien so- wie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Liefe- rung der Ware durchführen.

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Perso- nen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot, Annahme

Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses inner- halb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

§ 3 Preise, Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fäl- ligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt

§ 5 Lieferung

(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehrauf- wendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Un- tergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

Seite 1 von 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen V1 05.10.2010

§ 6 Gefahrübergang, Versendung

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Ver- tragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurück- zunehmen.

(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforder- lich, zu warten.

(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnli- chen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus ei- ner solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Ei- gentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% über- steigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers frei- zugeben.

§ 8 Gewährleistung

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfül- lung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend ge- macht werden.

(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berech- tigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter o- der Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Seite 2 von 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen V1 05.10.2010

Erfüllungsgehilfe fällig Gefahrübergang Gegenanspruch gesetzliche USt. Gewährleistung juristische Person Rechts

des

öffentlichen

List of Terms

(general) terms and conditions of sale default in acceptance
offset
base interest rate

retention of title
defence based on non-performance of the contract
assistant in performance
due and payable
passage of risk
counterclaim
statutory VAT
warranty
governmental entity

default in delivery
remedy of defect
obligation to cooperate
alternative performance
(course of) normal business
special governmental estate
Product Liability Act
Convention on Contracts for the Interna- tional Sale of Goods (CISG) Entrepreneur

requirements regarding inspection and objection
default interest
stay of payments

Lieferverzug
Mängelbeseitigung Mitwirkungspflichten
Nacherfüllung
normaler Geschäftsverkehr öffentlich-rechtliches Sondervermögen Produkthaftungsgesetz

UN-Kaufrecht

Unternehmer
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten

Verzugszinsen Zahlungseinstellung Zurückbehaltungsrechte

rights to retain

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN- Kaufrechts).

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammen- hang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland.

Einbeziehung der Wortliste siehe Form. A. I. 1.

Wortliste

(Allgemeine) Verkaufsbedingungen Annahmeverzug
Aufrechnung
Basiszinssatz

Eigentumsvorbehalt
Einrede des nicht erfüllten Vertrages

Seite 3 von 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen V1 05.10.2010

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